
TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Auf Wunsch des Students stellt Ciao Italia gerne eine Teilnahmebestätigung aus, die über den besuchten Kurs, die Kursdauer und das vom Studenten erreichte Niveau der italienischen Sprache informiert.
INSKRIPTIONSBESTÄTIGUNG zum Erlangen des Visums
Ciao Italia stellt auf Nachfrage eine Teilnahmebestätigung aus, die zur Erlangung eines italienischen Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken dient.
Studenten, die nicht Bürger der Europäischen Gemeinschaft sind, und sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten einschreiben wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken bei der italienischen Botschaft ihrer Heimatländer beantragen. Die Teilnahmebestätigung ist eines der Dokumente, die zum Erhalt desselben benötigt werden. Ciao Italia kann allen Studenten, die eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken benötigen, eine Teilnahmebestätigung ausstellen, nachdem die für den Sprachkurs zu entrichtende Gebühr bezahlt worden ist. Diese Teilnahmebestätigung gilt ausschließlich für die Dauer des Sprachkurses selbst.
Falls die Anfrage auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken von der italienischen Botschaft zurückgewiesen werden sollte – obwohl dieser eine Teilnahmebestätigung zugegangen ist –, hat der Student das Recht auf eine vollständige Rückzahlung der Kursgebühren, vorausgesetzt, eine entsprechende Anfrage ist mindestens 30 Tage vor Kursbeginn bei Ciao Italia eingegangen, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro (die Kosten der Bankgeschäfte hat der Student zu tragen).
Ist die Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken einmal erhalten worden, können die Kurstermine, für welche die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt worden ist, nicht mehr geändert, die Kurse selbst nicht mehr gestrichen werden.
„Wir informieren darüber, dass die italienischen Botschaften und Konsulate im Ausland nur dann Aufenthaltsgenehmigungen zu Studienzwecken für mehr als drei Monate ausstellen, wenn eine Einschreibung für Kurse von mindestens 20 Wochenstunden vorliegt. Es ist geraten, sich vor Ort in unseren Botschaften darüber zu informieren, welche Dokumente vorzulegen sind, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken zu erhalten, ist es nötig, die ersten zwei Monate des Sprachkurses im Voraus zu bezahlen und eine Anzahlung von 20% auf die übrigen Monate zu leisten“.
Info. ITALIENISCHE POLIZEI
Info. AUSSENMINISTERIUM