REGELN UND BEDINGUNGEN

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen ist 16 Jahre.
Die Kurse finden von Montag bis Freitag (vormittags sowie nachmittags) statt, außer an örtlichen oder nationalen Feiertagen (9/4; 25/4; 1/5; 29/6; 15/8; 1/11; 2012). An diesen Tagen fällt der Unterricht ersatzlos aus!

EINSCHREIBUNG UND BEZAHLUNG
Für die Einschreibung müssen beim Sekretariat der Schule mindestens 30 Tage vor Kursbeginn eintreffen:
1
Das ausgefüllte Einschreibeformular
2
Eine Kopie der Zahlungsbestätigung der Kaution in der Höhe von 120 Euro für den Sprachkurs sowie 80 Euro im Falle einer Anfrage auf Unterkunftsvermittlung. Die Kaution kann auf folgende Weise bezahlt werden:
a) Posteinzahlung oder direkte Überweisung (die Bankgebühren sind vom Studenten zu entrichten) auf das Girokonto Nr. 889 Empfänger: CIAO ITALIA s.r.l.
IBAN:  IT 35 H 05308  03202 000 000 000 889
CODICE SWIFT/CODICE BIC: BLOPIT 22
c/o Banca Popolare di Ancona, Ag. n°1767
Via Nazionale, 256ˆ 00184 Roma
.
b)Bargeld
c)Wester Union
d) Kreditkarte

Nach der Bestätigung des Kurses ist die Restzahlung spätestens am ersten Kurstag zu begleichen.



STORNOBEDINGUNGEN UND RÜCKERSTATTUNG
Wenn Sie den Kurs mindestens 30 Tage vor Kursbeginn absagen, werden Ihnen die Kursgebühren, von der Anzahlung abgesehen, vollständig zurückerstattet.
Bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten, findet keine Rückerstattung statt und die gesamte Kursgebühr ist zu entrichten.
Es gibt keine Rückerstattung für Unterrichtsstunden, die durch eigenes Verschulden des Studenten versäumt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Student nicht am Tag des Kursbeginnes eintrifft oder den Kurs aus persönlichen Gründen vorzeitig abbricht.


VERANTWORTLICHKEIT UND VERSICHERUNG
Die Schule ist nicht verantwortlich beim Verlust oder Zu-Schaden-Kommen persönlicher Gegenstände. Auβerdem weisen wir darauf hin, dass die Schule nur als Vermittler zwischen Schülern und Unterkunftsbesitzer agiert und keinerlei Verantwortung für getroffene Vereinbarugen übernimmt.
EU-Bürger haben das Recht auf eine kostenlose Versorgung im Krankheitsfall gemäβ dem Modell E 111.